1. Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Buchungen im Kleinen Vorwerk am Deich. Hierzu gehören insbesondere die Überlassung des Gästehauses zu Beherbergungszwecken, die Überlassung der Veranstaltungs- und Seminarräume „Alter Stall“ sowie damit zusammenhängende vereinbarte Zusatzleistungen.
2. Soweit die Nutzung des Grundstücks und seiner Außenbereiche mit einer Buchung verbunden ist, gelten diese AGB sowie die ergänzenden Hofregeln auch für den Aufenthalt auf den hierfür freigegebenen Bereichen des Kleinen Vorwerks am Deich. Dies betrifft insbesondere Garten- und Hofflächen, Wege, den Schwimmteich, den Bootsanleger sowie die zugänglichen Bereiche in der Nähe von Weiden und Tiergehegen.
3. Das auf dem Grundstück befindliche Privathaus einschließlich des dazugehörigen privaten Gartens und entsprechend gekennzeichnete oder abgegrenzte private Bereiche sind nicht Bestandteil der Buchung. Diese Bereiche dürfen ohne ausdrückliche Einladung oder Zustimmung der Betreiberin nicht betreten werden.
4. Diese AGB gelten sowohl für Buchungen durch Privatpersonen als auch durch Unternehmen, soweit nachfolgend nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
5. Für den Aufenthalt auf dem Kleinen Vorwerk am Deich gelten ergänzend die auf unserer Website veröffentlichten Hofregeln. Diese werden bei Vertragsschluss in den Vertrag einbezogen.
6. Individuelle Vereinbarungen in der jeweiligen Buchungsbestätigung gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
2. Buchungsanfrage und Vertragsschluss
1. Die Darstellung des Gästehauses, des Alten Stalls, der Zusatzleistungen und sonstiger Angebote auf unserer Website stellt noch kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
2. Mit dem Absenden einer Buchungsanfrage, einer Anfrage per E-Mail oder einer sonstigen Buchungsanfrage wird zunächst eine unverbindliche Anfrage an uns übermittelt. Ein Anspruch auf Annahme oder Bestätigung der Buchung besteht nicht. Wir sind frei, Buchungsanfragen anzunehmen oder abzulehnen.
3. Nach Prüfung der Anfrage und Verfügbarkeit erhalten Gäste von uns eine Buchungsbestätigung beziehungsweise ein konkretes Buchungsangebot sowie eine Zahlungsaufforderung oder Rechnung.
4. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nach unserer Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 30 % des vereinbarten Gesamtpreises fällig. Die Buchung wird erst mit fristgerechtem Eingang dieser Anzahlung verbindlich.
5. Erfolgt die vereinbarte Anzahlung trotz Fälligkeit nicht innerhalb der mitgeteilten Zahlungsfrist, sind wir berechtigt, die Reservierung freizugeben.
6. VertragspartnerIn ist die in der Buchungsbestätigung bezeichnete Person beziehungsweise das dort bezeichnete Unternehmen. Erfolgt die Buchung für mehrere Personen, ist die buchende Person verpflichtet, die mitreisenden Gäste über die für den Aufenthalt geltenden Bestimmungen und Hofregeln zu informieren.
3. Leistungen und zulässige Nutzung
1. Das Gästehaus wird grundsätzlich als Ferienhaus zur Selbstversorgung und als zusammenhängende Einheit vermietet. Der konkrete Leistungsumfang und Buchungszeitraum ergeben sich aus der Buchungsbestätigung.
2. Das Gästehaus verfügt regulär über Schlafplätze für bis zu 10 Personen. Nach vorheriger Buchung kann die Belegung auf 12 Personen erweitert werden. Bei Buchungen von mehr als 10 Personen wird ein Aufschlag pro Person und Nacht erhoben. Es gilt der zum Zeitpunkt der Buchungsanfrage auf unserer Website beziehungsweise im Buchungsangebot ausgewiesene Preis.
3. Eine Belegung mit mehr als 12 Übernachtungsgästen ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung zulässig.
4. Im Übernachtungspreis sind Bettwäsche, Handtücher und die übliche Endreinigung enthalten. Bei Aufenthalten ab 14 Übernachtungen ist außerdem eine Zwischenreinigung enthalten; der Zeitpunkt wird während des Aufenthalts abgestimmt.
5. Der Mindestaufenthalt beträgt grundsätzlich zwei Übernachtungen. In den auf unserer Website ausgewiesenen Ferienzeiten beträgt der Mindestaufenthalt grundsätzlich sieben Übernachtungen; die Anreise erfolgt in diesen Zeiträumen grundsätzlich samstags. Maßgeblich ist die jeweilige Buchungsbestätigung.
6. Das Gästehaus darf nur zu dem vereinbarten Zweck genutzt werden. Eine Weitervermietung oder sonstige entgeltliche Überlassung an Dritte ist ohne unsere vorherige Zustimmung nicht gestattet.
7. Kommerzielle Foto-, Film-, Video- oder sonstige Medienproduktionen sind auf dem gesamten Gelände des Kleinen Vorwerks am Deich grundsätzlich nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der Betreiberin zulässig. Sonstige gewerbliche oder kommerzielle Tätigkeiten sind nur im Rahmen der vereinbarten Nutzung oder mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der Betreiberin gestattet.
8. Die Nutzung der Räume oder des Geländes zur Herstellung oder Verbreitung pornografischer Inhalte zu kommerziellen Zwecken sowie anderer kommerzieller Inhalte, deren Schwerpunkt in der Darstellung sexueller Handlungen liegt sind grundsätzlich nicht zulässig. Ebenso ausgeschlossen ist die Nutzung der Räume oder des Geländes zur Erbringung sexueller Dienstleistungen. Eine Zustimmung nach Ziffer 3.7 umfasst diese Nutzungen explizit nicht.
9. Private, nicht kommerzielle Foto- und Videoaufnahmen bleiben ohne Zustimmung nach Ziffer 3.7 zulässig. Die Rechte anderer Personen, insbesondere deren Persönlichkeitsrechte, sowie die übrigen Nutzungs- und Sicherheitsregeln bleiben unberührt.
4. Alter Stall
1. Die Veranstaltungs- und Seminarräume „Alter Stall“ können unabhängig vom Gästehaus oder gemeinsam mit diesem gebucht werden. Sie stehen Gästen insbesondere für Seminare, Workshops, Besprechungen, Yogaangebote, Familienfeiern und vergleichbare Veranstaltungen zur Verfügung.
2. Die zulässige Personenzahl richtet sich nach Art der Veranstaltung, Bestuhlung, Nutzung und den jeweiligen räumlichen und sicherheitsrechtlichen Gegebenheiten und wird im Rahmen der Buchung vereinbart.
3. Vorhandene Ausstattung, Mobiliar und gegebenenfalls gebuchte Zusatzleistungen ergeben sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung.
4. Die Räume und ihre Ausstattung sind pfleglich zu behandeln. Flucht- und Rettungswege sowie Zugänge dürfen nicht verstellt werden.
5. Eine Nutzung für Veranstaltungen, die hinsichtlich Art, Gästezahl, Lautstärke oder sonstiger Umstände wesentlich von der vereinbarten Nutzung abweicht, bedarf unserer vorherigen Zustimmung.
5. Veranstaltungen, Gäste und Rücksichtnahme
1. Private Zusammenkünfte, Familienfeiern, Workshops und vergleichbare Veranstaltungen sind nach vorheriger Abstimmung grundsätzlich möglich.
2. Nicht gestattet sind Veranstaltungen mit einem Charakter oder Umfang, der erheblich über die vereinbarte Nutzung hinausgeht, insbesondere nicht angekündigte größere Partys oder Veranstaltungen mit einer wesentlich höheren Gästezahl als vereinbart.
3. Auf andere Gäste, die Bewohner des Hofes, die Nachbarschaft sowie die auf dem Hof lebenden Tiere ist angemessen Rücksicht zu nehmen.
4. Musik und sonstige vermeidbare Geräusche im Außenbereich sind grundsätzlich ab 23:00 Uhr auf ein Maß zu reduzieren, durch das die Nachtruhe nicht gestört wird. Individuell vereinbarte Regelungen für Veranstaltungen bleiben hiervon unberührt.
5. Gäste dürfen sich im Rahmen der vereinbarten Nutzung in den hierfür freigegebenen Bereichen des Kleinen Vorwerks am Deich aufhalten. Private und entsprechend abgegrenzte oder gekennzeichnete Bereiche sind hiervon ausgenommen.
6. Die Nutzung des Gästehauses, des Alten Stalls sowie aller zum Kleinen Vorwerk am Deich gehörenden Gelände durch nicht als Gäste gebuchte Personen bedarf unserer vorherigen Zustimmung.
6. Haustiere
1. Haustiere sind grundsätzlich willkommen. Bis zu zwei Hunde können ohne zusätzlichen Übernachtungspreis mitgebracht werden, müssen jedoch bereits bei der Buchung angegeben werden. Weitere oder andere Tiere bedürfen unserer vorherigen Abstimmung.
2. Hunde und andere Haustiere dürfen nicht auf Betten, Sofas oder sonstige Möbel gelassen werden. Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen.
3. Hinterlassenschaften von Hunden sind auf dem gesamten Grundstück sowie auf angrenzenden Wegen und Deichen unverzüglich aufzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Dies dient insbesondere auch dem Schutz der auf dem Hof und auf den angrenzenden Flächen gehaltenen Nutztiere.
4. Im zum Gästehaus gehörenden Garten dürfen Hunde frei laufen. Die vorhandene Einfriedung ist jedoch nicht ausbruchssicher. Die Beaufsichtigung und Sicherung des Tieres obliegt den jeweiligen TierhalterInnen beziehungsweise der für das Tier verantwortlichen Person.
5. Außerhalb des zum Gästehaus gehörenden Gartens sind Hunde auf dem Hof sowie auf den Deichen an der Leine zu führen.
6. Das Betreten der Weiden und Tiergehege mit Hunden ist grundsätzlich nicht gestattet. Dies gilt auch dann, wenn sich zu diesem Zeitpunkt keine Tiere sichtbar auf der jeweiligen Fläche befinden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes mit uns vereinbart wurde.
7. Tiere dürfen im Gästehaus nur dann vorübergehend allein gelassen werden, wenn zuverlässig ausgeschlossen werden kann, dass hierdurch Schäden, erhebliche Verunreinigungen oder Störungen entstehen.
8. TierhalterInnen beziehungsweise die für das Tier verantwortlichen Personen haften nach den gesetzlichen Vorschriften für durch mitgebrachte Tiere verursachte Schäden.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Es gelten die in der Buchungsbestätigung vereinbarten Preise. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Buchungsanfrage ausgewiesenen beziehungsweise im individuellen Buchungsangebot genannten Preise.
2. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, werden 30 % des Gesamtpreises als Anzahlung nach Buchungsbestätigung fällig.
3. Bei Buchungen des Gästehauses mit einer Aufenthaltsdauer von weniger als sieben Übernachtungen ist der verbleibende Gesamtbetrag vier Wochen vor dem vereinbarten Anreisetag fällig.
4. Bei Buchungen des Gästehauses mit einer Aufenthaltsdauer von sieben oder mehr Übernachtungen ist der verbleibende Gesamtbetrag acht Wochen vor dem vereinbarten Anreisetag fällig.
5. Bei alleiniger Buchung des Alten Stalls ist der verbleibende Gesamtbetrag sieben Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin fällig.
6. Bei gemeinsamer Buchung von Gästehaus und Altem Stall gelten für die Fälligkeit des Restbetrags die für das Gästehaus maßgeblichen längeren Fristen.
7. Erfolgt eine Buchung erst nach Eintritt des jeweiligen Fälligkeitszeitpunkts, ist der vereinbarte Gesamtpreis nach Buchungsbestätigung sofort fällig.
8. Die Zahlung erfolgt über die von uns angebotenen Zahlungswege, insbesondere über einen Zahlungslink eines von uns eingesetzten Zahlungsdienstleisters oder per Rechnung.
8. Rücktritt und Stornierung durch Gäste
1. Eine Stornierung soll in Textform, insbesondere per E-Mail, erklärt werden. Maßgeblich für die Einhaltung der Stornierungsfrist ist der Eingang der Erklärung bei uns.
2. Für Buchungen des Gästehauses mit einer Aufenthaltsdauer von weniger als sieben Übernachtungen gelten folgende Stornierungsbedingungen:
- bis einschließlich vier Wochen vor dem vereinbarten Anreisetag: kostenfrei;
- weniger als vier Wochen, jedoch mindestens zwei Wochen vor dem vereinbarten Anreisetag: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises;
weniger als zwei Wochen vor dem vereinbarten Anreisetag sowie bei Nichtanreise: 100 % des vereinbarten Gesamtpreises.
3. Für Buchungen des Gästehauses mit einer Aufenthaltsdauer von sieben oder mehr Übernachtungen gelten folgende Stornierungsbedingungen:
- bis einschließlich acht Wochen vor dem vereinbarten Anreisetag: kostenfrei;
- weniger als acht Wochen, jedoch mindestens vier Wochen vor dem vereinbarten Anreisetag: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises;
- weniger als vier Wochen vor dem vereinbarten Anreisetag sowie bei Nichtanreise: 100 % des vereinbarten Gesamtpreises.
4. Bei alleiniger Buchung des Alten Stalls ist eine Stornierung bis einschließlich sieben Tage vor dem vereinbarten Nutzungstermin kostenfrei. Bei einer späteren Stornierung oder Nichtinanspruchnahme werden 100 % des vereinbarten Mietpreises berechnet.
5. Bei einer gemeinsamen Buchung von Gästehaus und Altem Stall gelten für die gesamte Buchung die Stornierungsbedingungen des Gästehauses.
6. Die vorstehenden Stornobeträge stellen eine Pauschalierung des uns durch die Stornierung typischerweise entstehenden Schadens dar. Der buchenden Person bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass uns kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7. Können wir die stornierten Leistungen ganz oder teilweise anderweitig zu vergleichbaren Bedingungen vergeben, werden die dadurch erzielten Einnahmen beziehungsweise ersparten Aufwendungen bei der Berechnung des tatsächlich entstandenen Schadens berücksichtigt.
9. An- und Abreise
1. Das Gästehaus steht am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung.
2. Am Abreisetag ist das Gästehaus bis spätestens 11:00 Uhr vollständig zu räumen. Die übergebenen Schlüssel sind zurückzugeben beziehungsweise entsprechend der vereinbarten Rückgaberegelung zu hinterlegen.
3. Bei Anreise werden grundsätzlich zwei Hausschlüssel zur Verfügung gestellt. Der Verlust eines Schlüssels ist uns unverzüglich mitzuteilen. Erforderliche und angemessene Kosten für Ersatzschlüssel oder notwendige Maßnahmen an der Schließanlage können der hierfür verantwortlichen Person nach den gesetzlichen Vorschriften in Rechnung gestellt werden.
4. Abweichende An- und Abreisezeiten können individuell vereinbart werden.
10. Zustand bei Rückgabe und Reinigung
1. Die übliche Endreinigung des Gästehauses ist im Übernachtungspreis enthalten. Dies entbindet die Gäste nicht von einem pfleglichen Umgang mit Haus, Einrichtung und Grundstück.
2. Bei Abreise ist insbesondere benutztes Geschirr gespült beziehungsweise sauber in der Spülmaschine zu hinterlassen, Abfall in den dafür vorgesehenen Behältern zu trennen und das Haus in einem für einen üblichen Ferienaufenthalt angemessenen Zustand zu hinterlassen.
3. Die im Preis enthaltene Endreinigung umfasst die bei vertragsgemäßer Nutzung üblicherweise anfallenden Reinigungsarbeiten.
4. Außergewöhnliche Verunreinigungen, die über die normale Nutzung hinausgehen und einen erheblichen zusätzlichen Reinigungsaufwand oder eine Spezialreinigung erforderlich machen – beispielsweise starke Verschmutzungen von Teppichen, Polstern, Matratzen oder Wänden – sind nicht von der regulären Endreinigung umfasst.
5. Soweit solche Verunreinigungen von Gästen oder mitgebrachten Tieren schuldhaft verursacht wurden, können die tatsächlich erforderlichen und angemessenen zusätzlichen Reinigungs- beziehungsweise Wiederherstellungskosten nach den gesetzlichen Vorschriften in Rechnung gestellt werden.
11. Schäden und Pflichten der Gäste
1. Gebäude, Räume, Mobiliar, Ausstattung, Außenanlagen und sonstige Einrichtungen sind pfleglich und bestimmungsgemäß zu behandeln.
2. Schäden und erhebliche Verunreinigungen sind uns unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt auch dann, wenn die meldende Person den Schaden nicht selbst verursacht hat.
3. Gäste haften nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die sie schuldhaft verursachen.
4. Bei Buchungen für mehrere Personen ist die buchende Person verpflichtet, die mitreisenden Gäste über die wesentlichen Nutzungs- und Sicherheitsregeln zu informieren.
5. Gesetzliche Ansprüche gegen die jeweiligen VerursacherInnen eines Schadens bleiben unberührt.
12. Kinder und Aufsicht
1. Kinder sind auf dem Kleinen Vorwerk am Deich willkommen.
2. Die Aufsicht über minderjährige Kinder obliegt während des gesamten Aufenthalts den Eltern beziehungsweise den jeweils aufsichtspflichtigen Personen. Dies gilt insbesondere in den Außenbereichen, am Schwimmteich, am Bootsanleger, in der Nähe der Weiden und elektrischen Weidezäune sowie in der Nähe von Tieren.
3. Die natürlichen und landwirtschaftlich geprägten Bereiche des Grundstücks sind kein beaufsichtigter Spielplatz. Aufsichtspflichtige Personen müssen ihre Aufsicht an Alter, Fähigkeiten und Verhalten der Kinder sowie an die jeweilige Umgebung anpassen.
13. Schwimmteich, Oste und Bootsanleger
1. Auf dem Grundstück befindet sich ein Natur-Schwimmteich, der von Gästen genutzt werden darf. Der Schwimmteich ist kein beaufsichtigtes Schwimmbad; eine Bade- oder Rettungsaufsicht wird von uns nicht gestellt.
2. Es gibt keinen ausgewiesenen Nichtschwimmerbereich. Die Nutzung des Schwimmteichs setzt daher eine eigenverantwortliche Einschätzung der eigenen Schwimmfähigkeit sowie der jeweiligen Bedingungen voraus.
3. NichtschwimmerInnen dürfen den Teich nur unter hierfür geeigneter Aufsicht und Sicherung nutzen.
4. Minderjährige dürfen sich am und im Schwimmteich nur unter unmittelbarer und ihrem Alter sowie ihrer Schwimmfähigkeit entsprechender Aufsicht einer erwachsenen aufsichtspflichtigen Person aufhalten.
5. Auf dem Grundstück befindet sich zudem ein Bootsanleger an der Oste. Das Betreten und die Nutzung des Anlegers erfordern insbesondere bei Nässe sowie aufgrund wechselnder Wasserstände besondere Vorsicht.
6. Vom Baden und Schwimmen in der Oste raten wir aufgrund der möglichen starken Strömung ausdrücklich ab.
7. Soweit künftig Boote, SUPs oder andere Wasserfahrzeuge zur Nutzung angeboten werden, gelten hierfür ergänzende Nutzungs- und Sicherheitshinweise.
8. Unsere gesetzlichen Verkehrssicherungs- und sonstigen Pflichten bleiben von diesen Hinweisen unberührt. Unsere Haftung richtet sich nach § 18 dieser AGB.
14. Tiere, Weiden und elektrische Weidezäune
1. Das Kleine Vorwerk am Deich ist ein landwirtschaftlich und durch Tierhaltung geprägtes Anwesen. Auf den für Gäste zugänglichen Außenflächen befinden sich verschiedene Weiden, Tiere und elektrische Weidezäune.
2. Elektrische Weidezäune dürfen nicht berührt, überstiegen, beschädigt, eigenmächtig geöffnet oder anderweitig verändert werden.
3. Weiden und Tiergehege dürfen nur gemeinsam mit uns oder nach ausdrücklicher vorheriger Absprache betreten werden. Mit Hunden dürfen Weiden und Tiergehege grundsätzlich nicht betreten werden.
4. Esel, Schafe und andere auf dem Hof gehaltene Tiere dürfen nicht ohne unsere ausdrückliche Erlaubnis gefüttert werden.
5. Tore und Gatter sind unmittelbar nach dem Passieren wieder ordnungsgemäß zu schließen.
6. Eltern beziehungsweise sonstige aufsichtspflichtige Personen sind dafür verantwortlich, Kinder über die besonderen Gefahren elektrischer Weidezäune und den angemessenen Umgang mit den Tieren zu informieren und entsprechend zu beaufsichtigen.
7. Gäste haben die Hinweise und Anweisungen der Betreiberin zum Umgang mit den Tieren, Weiden und Weidezäunen zu beachten.
15. Rauchen, Feuer und Grillen
1. Rauchen ist im Gästehaus und im Alten Stall nicht gestattet.
2. Wegen der besonderen Brandgefahr des Reetdachs ist beim Rauchen im Freien ein ausreichender Sicherheitsabstand zu reetgedeckten Gebäuden einzuhalten. Zigaretten und sonstige Rauchwaren sind vollständig zu löschen und sicher zu entsorgen.
3. Offenes Feuer und Feuerwerk sind auf dem Grundstück nicht gestattet. Dies gilt insbesondere für mitgebrachte Feuerschalen, Lagerfeuer und vergleichbare offene Feuerstellen.
4. Eine von uns angebotene oder ausdrücklich freigegebene Nutzung dafür vorgesehener Feuerstellen bleibt hiervon unberührt. Diese Stellen dürfen ausschließlich nach vorheriger Absprache und unter Beachtung der jeweils mitgeteilten Sicherheitsvorgaben genutzt werden. Eine eigenmächtige Nutzung oder das Entzünden eines Feuers ohne unsere Zustimmung ist nicht gestattet.
5. Grillen ist ausschließlich mit dem von uns bereitgestellten Gasgrill und an den dafür vorgesehenen Stellen zulässig.
6. Weitergehende Sicherheitsanweisungen der Betreiberin sind insbesondere bei erhöhter Brandgefahr zu beachten. Eine bereits erteilte Erlaubnis zur Nutzung der Feuerstelle oder des Grills kann bei besonderen Witterungsbedingungen oder erhöhter Brandgefahr aus Sicherheitsgründen widerrufen werden.
16. Rücktritt oder Kündigung durch die Betreiberin
1. Wir sind berechtigt, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten beziehungsweise diesen aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen.
2. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn
a) fällige Zahlungen trotz angemessener Fristsetzung nicht geleistet werden,
b) das Gästehaus, der Alte Stall oder andere freigegebene Bereiche wesentlich anders als vereinbart genutzt werden,
c) die vereinbarte maximale Personenzahl erheblich oder trotz Aufforderung überschritten wird,
d) Gäste wiederholt oder schwerwiegend gegen Sicherheitsbestimmungen oder Hofregeln verstoßen,
e) nicht für Gäste freigegebene Privatbereiche trotz Aufforderung betreten werden,
f) von der Nutzung eine erhebliche Gefahr für Personen, Tiere, Gebäude oder Sachen ausgeht,
g) trotz Aufforderung erhebliche Störungen der Nachtruhe oder Nachbarschaft fortgesetzt werden oder
h) vorsätzlich erhebliche Schäden verursacht werden.
3. Vor einer Kündigung wegen eines behebbaren Verstoßes werden wir grundsätzlich zunächst auf den Verstoß hinweisen und Gelegenheit geben, diesen zu beenden, soweit dies aufgrund der Schwere oder Dringlichkeit des Verstoßes zumutbar ist.
4. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
17. Nichtverfügbarkeit und von uns nicht zu vertretende Ereignisse
1. Können wir eine gebuchte Leistung aufgrund eines Umstands, den wir nicht zu vertreten haben, ganz oder teilweise nicht erbringen, werden wir die buchende Person unverzüglich informieren.
2. Bereits geleistete Zahlungen für Leistungen, die infolge der Nichtverfügbarkeit nicht erbracht werden, werden erstattet.
3. Soweit eine zumutbare Ersatzleistung möglich ist, können wir diese anbieten. Die buchende Person ist nicht verpflichtet, eine wesentlich abweichende Ersatzleistung anzunehmen.
4. Weitergehende Rechte und Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
18. Haftung der Betreiberin
1. Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer von uns, unseren gesetzlichen VertreterInnen oder ErfüllungsgehilfInnen zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Gäste regelmäßig vertrauen dürfen.
3. Im Übrigen ist unsere Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen.
5. Insbesondere bleiben unsere gesetzlichen Pflichten zur angemessenen Sicherung der von uns für Gäste eröffneten und zur Nutzung vorgesehenen Bereiche des Grundstücks unberührt.
6. Für eingebrachte Sachen von Beherbergungsgästen gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die §§ 701 ff. BGB.
19. Eigenverantwortung und natürliche sowie landwirtschaftliche Gegebenheiten
1. Das Kleine Vorwerk am Deich umfasst neben den vermieteten Gebäuden natürliche und landwirtschaftlich geprägte Außenflächen. Hierzu gehören insbesondere Gewässer, Uferbereiche, ein Bootsanleger, Weiden, Tiere, unbefestigte Flächen sowie elektrische Weidezäune.
2. Gäste sind gehalten, sich diesen erkennbaren Gegebenheiten entsprechend vorsichtig zu verhalten und die eigenen Fähigkeiten sowie Wetter-, Boden- und Wasserverhältnisse angemessen zu berücksichtigen.
3. Die eigenverantwortliche Nutzung dieser Bereiche lässt unsere Haftung für eine schuldhafte Verletzung eigener gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten unberührt.
4. Nicht für Gäste freigegebene Bereiche, insbesondere das Privathaus und der dazugehörige private Garten, sind von der Nutzung ausdrücklich ausgenommen.
20. Kein Widerrufsrecht bei termingebuchten Leistungen
1. Bei Verträgen zur Erbringung von Beherbergungsleistungen zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn für die Leistung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist.
2. Soweit auch andere von uns angebotene Leistungen aufgrund ihrer konkreten rechtlichen Einordnung unter eine gesetzliche Ausnahme vom Widerrufsrecht fallen, gelten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.
3. Die vereinbarten Stornierungsmöglichkeiten nach § 8 dieser AGB bleiben hiervon unberührt.
21. Datenschutz
1. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in unserer auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung.
2. Die Abwicklung von Zahlungen kann über einen von uns angebotenen externen Zahlungsdienstleister erfolgen. Ergänzende Informationen hierzu finden sich in unserer Datenschutzerklärung beziehungsweise den Informationen im jeweiligen Zahlungsvorgang.
22. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss solcher Vorschriften, deren Anwendung zwingend vorgeschrieben ist und durch Rechtswahl nicht abbedungen werden kann.
2. Gegenüber VerbraucherInnen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
3. Soweit Vertragspartner Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, gelten für Gerichtsstandsvereinbarungen die gesetzlichen Bestimmungen.
23. Schlussbestimmungen
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: September 2026